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Medizinische Hauskrankenpflege stellt eine krankenhausersetzende Maß­nahme dar. Wenn es die Krankheit erfordert, wird sie auf ärztliche Anordnung durch di­plomiertes Pflegeper­sonal erbracht.

Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließ­lich medizinische Leistungen sowie qualifizierte Pflegeleistungen. Darunter fallen also nicht die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege des Patienten.

Diese Leistung muss ärztlich verordnet sein und vor Behandlungsbeginn von der Tiroler Gebietskrankenkasse bewilligt werden.