Medizinische Hauskrankenpflege stellt eine krankenhausersetzende Maßnahme dar. Wenn es die Krankheit erfordert, wird sie auf ärztliche Anordnung durch diplomiertes Pflegepersonal erbracht.
Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen sowie qualifizierte Pflegeleistungen. Darunter fallen also nicht die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege des Patienten.
Diese Leistung muss ärztlich verordnet sein und vor Behandlungsbeginn von der Tiroler Gebietskrankenkasse bewilligt werden.